Branntweinpest

„Es ist schon früher gesagt worden und muß wiederholt werden, dass eigentliche verderbliche Branntweinsaufen Abends und in die Nacht hinein wird heutigen Tages nicht in Schenken geübt, sondern in den Häusern. Noch viel verderblicher aber als dieses Trinken des Abends ist die Gewöhnung an dieses Getränk den ganzen Tag durch bei Tagelöhnern, Maurern und andren Handwerkern. Es ist bei vielen die Regel, dass sie nach beendigter Arbeitszeit bereits betrunken nach Hause gehen, weil sie während der Arbeit das verderbliche Getränk zu Löschung des Dursts, wie sonst das Wasser genießen. Diese unglückliche Gewohnheit hat ihren Grund in der Wohlfeilheit (wohlfeil = billig) des Branntweines…“

Magistrat der Stadt Osnabrück, 1831

„Veranlaßt ist die Verfügung vom 25. April durch die Polizey-Behörde und die Armen-Versorgungs-Commission, die klagend darüber, dass der Genuß des Branntweins hier so überhandnahm und den Wohlstand der Individuen und ganzer Familien untergrabe, Störung der öffentlichen Ruhe und größere Verarmung veranlasse, auf mögliche Vorkehrung gegen dieses Uebel, wenigstens gegen die späten Branntwein-Gelage, antrugen.“

Magistrat der Stadt Osnabrück, 1832

„23. Mittwoch. Ich hatte die Absicht Anna K … im Schlitten … zu fahren, da kam …. Ein Brief vom Notar, worin er uns mittheilte, daß unser Onkel Carl Wüste am Montag 21. Dez. Morgens vermutlich an Lungenschlag in Neuhausen seinen Geist aufgegeben habe. Namentlich durch Trunk war er in den letzten Jahren ohne Beschäftigung u. durch ein Legat von seiner Mutter u. der Witwe des Banquiers Schwartze erhalten worden.“

Aus dem Tagebuch von Hermann Gosling, Osnabrück, 23.1.1850

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