Der 18-jährige Johann Heinrich Bredemann stammte aus der kleinen Ortschaft Remsede bei Bad Laer und suchte 1854 Arbeit beim Bau der Köln-Mindener-Eisenbahn. Um sich überhaupt bewerben zu können benötigte der junge Mann einen „Heimathschein“ des für ihn zuständigen Amtes, mit dem dieses dokumentierte, dass er in seiner Heimatgemeinde wohnberechtigt ist. In dem Ort, in dem er arbeiten wollte, legte er diesen Heimatschein vor und musste zudem nachweisen, dass er arbeitsfähig ist und einen Arbeitsplatz hat. Es war die seit 1827 im Königreich Hannover geltende Domizilordnung, die dieses vorschrieb und die Mobilität von Arbeitskräften sehr erschwerte. Auch die Stadt Osnabrück, die bis 1866 zum Königreich Hannover gehörte, war von diesen Regelungen betroffen.
Rep 350 Ibg. Nr. 7629
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