Catharina Sophie Beckmann aus Lienen erhielt am 6. Juli 1865 ein sogenanntes Arbeitsbuch und konnte daraufhin in der Bauwollweberei Hammersen die Arbeit aufnehmen. Das Arbeitsbuch war bis zum 31. Dezember 1865 gültig und musste dann erneut beantragt werden. Der Magistrat der Stadt Osnabrück hatte Arbeitsbücher eingeführt, um die zahlreicher werdenden Arbeiterinnen in den Fabriken besser beaufsichtigen zu können. Arbeiterinnen ohne Arbeitsbuch durften von den Betrieben nicht eingestellt werden. Die im Arbeitsbuch abgedruckte „Bekanntmachung betreffend Zulassung und Beaufsichtigung der weiblichen Fabrikarbeiter“ vom 27. Dezember 1861 bestimmte die einzelnen Bedingungen. Unter §5 z. B. wurde geregelt, dass die Arbeitserlaubnis entzogen werden kann, wenn „in der Fabrik zwischen Arbeitern beiderlei Geschlechts sich unsittliche Verhältnisse bilden sollten.“ Der Vorwurf, dass in den Fabriken unsittliche Übelstände herrschten, wurde vor allem von Bürgermeister Stüve vertreten, der in der Einrichtung von Fabriken allerdings generell eine Gefahr für die alte Ordnung sah.
NLA OS Dep 3 b V, Nr. 1663, S. 2
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