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Die nächsten Veranstaltungen im MIK

So. 20.07.
14:30 - 15:30 Uhr
Führung „Von Kindern für Kinder“

in der Sonderausstellung „Von Kohle, Kröten und Moneten

Di. 22.07.
20:00 - 22:00 Uhr
Wöchentliches Treffen der Fotografischen Gesellschaft Osnabrück e.V.

Kreativer Austausch am Piesberg

So. 27.07.
14:30 - 16:30 Uhr
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Icon Öffnungszeiten
    Das Museum ist heute geöffnet

  • Icon: EIntrisskarten
    Eintritt 7,50 Euro, 5 Euro ermäßigt
Wonach suchen Sie?


MIK Museum Industriekultur
Fürstenauer Weg 171
49090 Osnabrück

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Die nächsten Veranstaltungen im MIK

So. 20.07.
14:30 - 15:30 Uhr
Führung „Von Kindern für Kinder“

in der Sonderausstellung „Von Kohle, Kröten und Moneten

Di. 22.07.
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Wöchentliches Treffen der Fotografischen Gesellschaft Osnabrück e.V.

Kreativer Austausch am Piesberg

So. 27.07.
14:30 - 16:30 Uhr
Das Wichtigste auf einen Blick

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    Das Museum ist heute geöffnet

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    Eintritt 7,50 Euro, 5 Euro ermäßigt
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MIK Museum Industriekultur
Fürstenauer Weg 171
49090 Osnabrück

Barrierefreiheitserklärung

MIK – Museum Industriekultur Osnabrück setzt sich dafür ein, die Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Daher verbessern wir kontinuierlich die Benutzer- und Bedienfreundlichkeit für alle Menschen. Hierzu setzen wir entsprechenden Standards für Zugänglichkeit ein (WCAG 2.2, BITV 2.0, EN 301 549). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter mik-osnabrueck.de veröffentlichte Webseite.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Angebote sind mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102 derzeit nicht vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Für eingebettete Inhalte von Dritten oder Inhalte aus anderen Quellen kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.
  • Einige Elemente unserer Webseite könnten unter Umständen nicht mit der Tastatur erreicht werden
  • In Videos sind Untertitel nicht immer verfügbar.
  • Aktuell gibt es keine Alternativen zu Audio-Files

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.

Zur Erstellung dieser Erklärung wurden Selbstbewertungen mithilfe von Tools wie WAVE, Google Lighthouse oder Screaming Frog durchgeführt. Darüber hinaus wurden manuelle Tests zur Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität ergänzt.

Rückmeldung und Kontaktangaben sowie Meldung von Barrieren

Ihnen sind Mängel bei der Barrierefreiheit oder hier nicht aufgeführte Barrieren in der Bedienung der Website aufgefallen? Sie benötigen Hilfe bei der Benutzung unseres Angebots? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen und welche Ausnahmen wir bei der barrierefreien Gestaltung unseres Angebots gemacht haben. Ihre Fragen beantworten wir so schnell wie möglich und innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Sie können uns über diese Adresse kontaktieren:
MIK – Museum Industriekultur Osnabrück
Fürstenauer Weg 171
49090 Osnabrück
Telefon: +49 (0) 541 91 27 845
E-Mail: info@mik-osnabrueck.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 9 d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen beizulegen.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG
im Büro der Nds. Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
beim Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 14130001 Hannover
Telefon: 0511-120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungs­verfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulares, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäfts­stelle der Schlichtungs­stelle möglich.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.