Branntweinpest 3

  • Branntewein und sonstige destillirte geistige Getränke, so wie alle diejenigen Getränke, zu welchen dieselben als Bestandtheile gebraucht werden, als Punsch, Grog und dergleichen, nicht zu trinken;
  • In den gegohrenen geistigen Getränken, als Bier, Wein und dergleichen mich nicht zu betrinken;
  • Auch werde ich nicht gestatten, daß die unter 1 und 2 erwähnten Bestimmungen von meiner Familie, Gästen, Arbeitern und von Jemand, der sonst von mir abhängig ist, übertreten werden: ich verspreche
  • Auf jede erlaubte und zweckmäßige Weise dahin zu wirken, daß auch andere dem Vereine beitreten oder doch nach den Grundsätzen desselben leben.“

Das Gelübde der Mitglieder des „Enthaltsamkeits- und Mäßigkeits-Verein zu Osnabrück“ im Jahre 1846

„Treten doch an die Frauen die traurigen Folgen des Branntweintrinkens zunächst heran. Sie zunächst müssen darben, wenn Männer und Söhne einen erheblichen Theil ihres Verdienstes für Branntwein dahin geben, oder durch denselben zur Arbeit unfähig gemacht werden, wenig verdienen; sie zunächst haben die Ausbrüche des Verdrusses, des Unmuthes, der Rohheit zu ertragen, welche der Branntweingenuß der Männer hervorruft.“

„Man hat Vieles versucht, Nichts hat geholfen, als nur allein die Enthaltsamkeitsvereine. Der Beweis ist bereits geliefert, sie haben die Kraft diese verderbliche Gewohnheit zu brechen.“

Worte und Bitten an die Frauen der Stadt Quakenbrück, Flugschrift, 1853

„Es ist leider bekannt, daß das Jahr 1848 wie viel Verirrungen in die Ansichten so viele Unordnung in das sittliche Leben gebracht und zurückgelassen hat. Was in dieser Hinsicht besonders zu beklagen, das ist die Entkräftigung der früher erstarkten Vereine zur Erhaltung vom Genusse des Branntweins und zur Mäßigkeit im Genuss anderer Getränke, und die Erscheinung der damit an vielen Orten überhand genommenen Unsittlichkeit in jeder Gestalt.“

Generalvikar K. A. Lüpke, Osnabrück, 17. Juni 1853